In der "Johannisberger Erklärung" der sieben Rheingauer Bürgermeister und des Landrats des Rheingau-Taunus-Kreises vom 12. Sept. 2002 werden erstmals in sieben Punkten die Ziele der Weiterentwicklung des Rheingaus formuliert. Daraus werden die "Leitsätze Regionalpark im Rheingau" entwickelt, die von den Vertretungskörperschaften der Mitgliedskommunen im Mai / Juni 2003 beschlossen werden.
Im Jahre 2002 schließen sich die sieben Gemeinden und Städte des Kreisteils "Rheingau" im Rheingau-Taunus-Kreis und der Rheingau-Taunus-Kreis zu einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft –KAG- namens "Regionalpark Rheingau" zusammen. Die Ziele sind
Im Jahre 2006 wird das Portfolio erweitert um die Aufgaben
Der "Zweckverband Rheingau" ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit. Er wurde am 27. Februar 2007 gegründet und nach der durch die obere Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidenten in Darmstadt, am 9. Juli 2007 erteilten Genehmigung am 4. September 2007 konstituiert.
Der "Zweckverband Rheingau" wird gebildet von den Rheingau-Kommunen
sowie dem
Der "Zweckverband Rheingau" hat in seiner Satzung drei Aufgabenfelder festgeschrieben, nämlich die
Der "Zweckverband Rheingau" hat folgende Organe
Für die laufenden Verwaltungsgeschäfte stehen dem Verbandsvorsteher zwei ehrenamtliche Geschäftsführer, Angelika Varesco und Sasika Habelt, und ein ehrenamtlicher Kassenverwalter, Maik Schiefelbein, zur Seite.
Sitz des "Zweckverband Rheingau" ist 65375 Oestrich-Winkel, Paul-Gerhardt-Weg 1 im Bürgerzentrum.