Stadtumbau will eine städtebauliche Antwort auf die Herausforderungen des demographischen und wirtschaftlichen Wandels geben:
"Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden"
(§ 171 a Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch).
Der Stadtumbau wurde 2004 in das Baugesetzbuch (§§ 171 a-d BauGB) aufgenommen und nahezu parallel als Förderprogramm in Hessen aufgelegt. Der Stadtumbau gliedert sich in eine Phase der Vorbereitung und in eine Phase der Durchführung. In der Vorbereitungsphase wird das städtebauliche Entwicklungskonzept aufgestellt und damit die Stadtumbaugebiete abgegrenzt, während die Phase der Durchführung die Umsetzung von Maßnahmen in den festgelegten Stadtumbaugebieten beinhaltet.
Die sieben Rheingauer Städte und Gemeinden wurden im November 2005
als interkommunale Kooperation in das Förderprogramm Stadtumbau in Hessen
aufgenommen. Unter den 15 interkommunalen Kooperationen, die sich vorwiegend
in Nordhessen befinden, stellt der Rheingau mit sieben beteiligten Kommunen
die zweitgrößte Kooperation in Hessen dar. Um den Stadtumbau interkommunale
angehen zu können, wurde der Zweckverband Rheingau gegründet, dem
die Städte und Gemeinden Lorch, Rüdesheim, Geisenheim, Oestrich-Winkel,
Kiedrich, Eltville und Walluf, der Rheingau-Taunus-Kreis und der Verein Regionalentwicklung
Rheingau angehören. Neben anderen Aufgaben hat der Zweckverband Rheingau
die Trägerschaft für den Stadtumbau im Rheingau übernommen.