Regionale Entwicklungskonzepte (REK) sind Instrumente der Regionalplanung und einer regionalen Wirtschaftsförderung. Sie werden seit den ersten LEADER-Programmen der EU Anfang der 90er Jahre immer stärker eingesetzt. Dabei verfolgen sie das Ziel, einen geografisch eindeutig definierten Raum – dies muss keine administrative Abgrenzung sein – durch politische und administrative Maßnahmen in seiner Entwicklung zu beeinflussen. Das wesentliche Merkmal eines REK liegt jedoch in seiner breit angelegten Bürgerbeteiligung. Mit einem REK werden die vielfältigen Interessen der definierten Region untereinander abgestimmt, es werden Schwerpunkte gebildet und damit werden auch Grundlagen geschaffen, dass die so definierten Einzelmaßnahmen oder Projekte entweder in eine politische oder finanzielle Entscheidungsebene gehoben werden. In diesem Sinne sind Regionale Entwicklungskonzepte kein Instrument, das sich außerhalb der demokratisch legitimierten Gremien abspielt, sondern eng mit ihnen verzahnt ist, allerdings die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bzw. Akteure intensiver und unmittelbarer einbindet.
Gesetzlich verankert ist das Instrument des REK im §13 des Raumordnungsgesetzes. Trotz dieser Integrierung stellt es kein verbindliches Planungsinstrument dar, wird freiwillig erstellt und entfaltet auch keine direkte rechtliche Wirkung. Seine Wirksamkeit entfaltet es aber durch die Selbstbindung der an der Arbeit beteiligten Akteure und der durch sie bewirkten öffentlichen Transparenz dieser Entscheidungen und Strategien.
Obwohl die Regionalen Entwicklungskonzepte als Planungsansatz schon in den 70er Jahren bestanden, haben sie eine größere Verbreitung erst mit den inhaltlichen Anstößen durch die europäische Ebene (LEADER-Programme) und dann mit dem raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen aus dem Jahre 1993 erhalten. Seit dem Beginn des LEADER+-Programms haben die Regionalen Entwicklungskonzepte zusätzlich eine Bedeutung im Bereich der Wirtschaftsförderung erhalten, weil ein definiertes und beschlossenes REK nunmehr die Grundlage für die Förderung der von der EU kofinanzierten Programme und Maßnahmen darstellt.